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   OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - 3 N 148.12   

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https://dejure.org/2013,26910
OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - 3 N 148.12 (https://dejure.org/2013,26910)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.09.2013 - 3 N 148.12 (https://dejure.org/2013,26910)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. September 2013 - 3 N 148.12 (https://dejure.org/2013,26910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 7 Abs 4 GG, § 102 Abs 2 S 4 SchulG BB, § 104 Abs 1 S 1 SchulG BB, § 117 Abs 1 SchulG BB, § 102 Abs 1 S 2 SchulG BB
    Ermittlung des Bedürfnisses für Ersatzschulen; Anspruch auf Gleichstellung der Ersatzschulen mit staatlichen Schulen; Berufung des Schulträgers auf Elternrechte

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 7 Abs 4 GG, § 102 Abs 2 S 4 SchulG BB, § 104 Abs 1 S 1 SchulG BB, § 117 Abs 1 SchulG BB
    Errichtung von Schulen; Einrichtung eines Bildungsganges; Bedürfnis; Privatschule; Schule in freier Trägerschaft; Berücksichtigung; Mitwirkung; Ersatzschule; Bestandsgarantie; (kein) Gleichrang von öffentlichen Schulen und Privatschulen; Akzessorietät der Privatschulen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 BN 3.06

    Schule; berufsbildende Schule; Berufsfachschule; Privatschule; Ersatzschule;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - 3 N 148.12
    Diese verfassungsrechtliche Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 10. Januar 2007 - 6 BN 3.06 - (juris Rn. 7) aufgegriffen und für Recht erkannt, dass der Staat sogar berechtigt ist, einzelne Ausbildungszweige aus dem Gebiet des öffentlichen Schulwesens auszugliedern, wenn er dies für sachgerecht halte.
  • BVerwG, 22.09.1967 - VII C 71.66

    Anspruchs auf Gewährung einer höheren staatlichen Subvention für eine private

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - 3 N 148.12
    Wie sich aus dem auch von der Klägerin angeführten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1987 - 1 BvL 8.84 u.a. - (juris Rn. 60 ff, 74) ebenso wie aus den von ihr herangezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. Oktober 1963 - VII C 45.62 -, juris; Urteil vom 11. März 1966 - VII C 194.64 -, juris; Urteil vom 22. September 1967 - VII C 71.66 -, juris) ergibt, sollte mit der Einführung der Privatschulfreiheit lediglich das staatliche Schulmonopol abgeschafft und die Privatschulen sollten in das "Gesamtgefüge des Schulwesens einbezogen" werden.
  • BVerwG, 18.10.1963 - VII C 45.62

    Anspruch auf Aufnahme in eine genehmigte Privatschule - Entscheidungsbefugnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - 3 N 148.12
    Wie sich aus dem auch von der Klägerin angeführten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1987 - 1 BvL 8.84 u.a. - (juris Rn. 60 ff, 74) ebenso wie aus den von ihr herangezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. Oktober 1963 - VII C 45.62 -, juris; Urteil vom 11. März 1966 - VII C 194.64 -, juris; Urteil vom 22. September 1967 - VII C 71.66 -, juris) ergibt, sollte mit der Einführung der Privatschulfreiheit lediglich das staatliche Schulmonopol abgeschafft und die Privatschulen sollten in das "Gesamtgefüge des Schulwesens einbezogen" werden.
  • BVerwG, 11.03.1966 - VII C 194.64
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - 3 N 148.12
    Wie sich aus dem auch von der Klägerin angeführten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1987 - 1 BvL 8.84 u.a. - (juris Rn. 60 ff, 74) ebenso wie aus den von ihr herangezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. Oktober 1963 - VII C 45.62 -, juris; Urteil vom 11. März 1966 - VII C 194.64 -, juris; Urteil vom 22. September 1967 - VII C 71.66 -, juris) ergibt, sollte mit der Einführung der Privatschulfreiheit lediglich das staatliche Schulmonopol abgeschafft und die Privatschulen sollten in das "Gesamtgefüge des Schulwesens einbezogen" werden.
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